RECHTSANWALTSKANZLEI
Martin Scharf & Erich Scharf
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Herzlich willkommen auf der Internetseite der RAe Scharf
Die überörtliche Sozietät der Rechtsanwälte Scharf wurde 2003 gegründet. Seither setzen wir uns an den Standorten Neunburg v. Wald und Regensburg kompetent und zielstrebig für unsere Mandanten ein.
Ziel unserer Kanzlei ist die umfassende, sachgerechte Beratung und Vertretung unserer Mandanten in den wesentlichen Bereichen des Zivilrechts, des Strafrechts, des Sozialgerichts sowie des Verwaltungsrechts.
Durch ständigen Austausch mit dem Partner ist eine kompetente Beratung und Vertretung sicher gestellt.
KONTAKT
Kontaktadresse Neunburg
Rechtsanwälte Scharf
Vorstadt 10
92431 Neunburg v. Wald
Kontaktadresse Regensburg
Rechtsanwälte Scharf
Widmannweg 22
93049 Regensburg
TERMINE nach Vereinbarung
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- Sonntag
- Geschlossen
Kontaktdaten Neunburg
Tel.: 0 96 72 / 10 89
Fax.: 0 96 72 / 92 51 22
E-Mail: info@rae-scharf.de
Kontaktdaten Regensburg
Tel.: 0941 / 307 56 787
Fax: 0941 / 307 56 789
E-Mail: info@rae-scharf.de
LEISTUNGEN
Tätigkeitsschwerpunkte
Verkehrsrecht
Forderungsbeitreibung
Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht
Familienrecht
Erbrecht
Mietrecht
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Sozialgericht
Die Beauftragung des Rechtsanwalts löst grundsätzlich einen Anspruch auf Gebühren aus. In Deutschland sind diese Kosten durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) geregelt. Die anfallenden Kosten errechnen sich in zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten meist auch als Wertgebühren und nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert und in strafrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten meist als Rahmengebühren. Wir sind auch bereit, auf der Grundlage eines Zeit- oder Pauschalhonorars Leistungen zu erbringen. Dabei ist es jedoch zu beachten, dass im Bereich der gerichtlichen Verfahren kein geringeres Honorar vereinbart werden darf, als es das RVG vorgibt. Bei der Beratung sollten die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit frei vereinbart werden, da gesetzliche Vorgaben fehlen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir die anfallenden Gebühren direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen, wenn Deckungsschutz besteht. Andernfalls sind die Kosten durch Sie selbst zu tragen. Dies gilt auch in Höhe der von Ihnen mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung.
RECHTSANWÄLTE

Martin Scharf Rechtsanwalt,
Neunburg v. Wald
- Studium an der Universität Regensburg
- Referendariat in Regensburg, Bad Kötzting und Istanbul
- 1993 Zulassung als Rechtsanwalt
- Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Torgau und Regensburg
- Selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt in Rötz
- 2003 Gründung der überörtlichen Sozietät „RAe Scharf“

Erich Scharf Rechtsanwalt,
Regensburg
- Studium an der Universität München, Lausanne und Regensburg
- Referendariat in Regensburg und Sydney
- Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Amberg
- 1994 Zulassung als Rechtsanwalt
- Selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt in Regensburg
- 2003 Gründung der überörtlichen Sozietät „RAe Scharf“